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   BGH, 22.11.1984 - VII ZB 19/84   

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BGH, 22.11.1984 - VII ZB 19/84 (https://dejure.org/1984,15654)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1984 - VII ZB 19/84 (https://dejure.org/1984,15654)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1984 - VII ZB 19/84 (https://dejure.org/1984,15654)
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  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57

    Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung

    Auszug aus BGH, 22.11.1984 - VII ZB 19/84
    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs mangels Bedürftigkeit nur dann gerechtfertigt sein kann, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen Fehlens der wirtschaftlichen Voraussetzungen nach § 114 ZPO rechnen mußte (vgl. BGHZ 26, 99, 101 zum Armenrecht, BGH Beschl. vom 24. Juni 1981 - IVb ZB 680/81 = VersR 1981, 854; Beschl. vom 20. Juli 1984 - III ZR 107/84 = VersR 1984, 989 zur Prozeßkostenhilfe).
  • BGH, 20.07.1984 - III ZR 107/84

    Kenntnis eines Pächters bezüglich der eingeschränkten Bebaubarkeit eines

    Auszug aus BGH, 22.11.1984 - VII ZB 19/84
    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs mangels Bedürftigkeit nur dann gerechtfertigt sein kann, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen Fehlens der wirtschaftlichen Voraussetzungen nach § 114 ZPO rechnen mußte (vgl. BGHZ 26, 99, 101 zum Armenrecht, BGH Beschl. vom 24. Juni 1981 - IVb ZB 680/81 = VersR 1981, 854; Beschl. vom 20. Juli 1984 - III ZR 107/84 = VersR 1984, 989 zur Prozeßkostenhilfe).
  • BGH, 24.06.1981 - IVb ZB 680/81

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der

    Auszug aus BGH, 22.11.1984 - VII ZB 19/84
    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs mangels Bedürftigkeit nur dann gerechtfertigt sein kann, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen Fehlens der wirtschaftlichen Voraussetzungen nach § 114 ZPO rechnen mußte (vgl. BGHZ 26, 99, 101 zum Armenrecht, BGH Beschl. vom 24. Juni 1981 - IVb ZB 680/81 = VersR 1981, 854; Beschl. vom 20. Juli 1984 - III ZR 107/84 = VersR 1984, 989 zur Prozeßkostenhilfe).
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